Beitragsordnung |
1. Allgemeines Die Mittel für die Verwirklichung der Zwecke des Vereins sollen durch Beiträge und sonstige Zuwendungen aufgebracht werden. Durch die Zahlung des Mitgliedsbeitrages entstehen für die Mitglieder keine Ansprüche auf Sach- oder anders geartete Leistungen.
2. Höhe der Mitgliedsbeiträge Der jährliche Mitgliedsbeitrag für eine natürliche Person beträgt mindestens EUR 24,00.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag für juristische Personen wie Einzelunternehmen, Stiftungen, Körperschaften, Personengesellschaften beträgt mindestens EUR 100,00. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für Personen mit eingeschränkter finanzieller Leistungskraft (z.B. Schüler, Studenten, Rentner und Arbeitslose) beträgt mindestens Euro 12,00.
Ehren- und Gründungsmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit, können aber gerne daran teilnehmen.
3. Fälligkeit / Zahlweise / Mahnung Der Verein erhebt für das Kalenderjahr 2008 erstmals Beiträge. Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. Januar bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags in voller Höhe fällig. Die Zahlung des Beitrages erfolgt per Überweisung. Hierbei ist ggfs. die Mitgliedsnummer anzugeben. Kommt ein Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages in Verzug, so erfolgt eine erste schriftliche Mahnung. Erfolgt bis zum festgesetzten Zeitpunkt kein Zahlungseingang auf dem Vereinskonto, erfolgt eine zweite schriftliche Mahnung. Für die zweite schriftliche Mahnung wird eine zusätzliche Mehraufwandsgebühr von EUR 5,00 fällig. Geht ein Aufnahmegesuch auf Mitgliedschaft im Verein beim Vorstand nach dem 31. Oktober eines Kalenderjahres ein, so wird ein Mitgliederbeitrag für das laufende Jahr nicht mehr erhoben. Endet die Mitgliedschaft im Verein, gleich aus welchem Grunde, erfolgt keine Rückerstattung des im Voraus entrichteten Mitgliedsbeitrages.
4. Ausschluss Der Vorstand hat das Recht, jedes Mitglied welches den Beitrag nicht nach der zweiten Mahnung entrichtet hat, aus dem Verein auszuschließen.
5. Gültigkeit der Beitragsordnung Die Beitragsordnung gilt ab dem Tage der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung.
Die Beitragsordnung hat Gültigkeit, bis durch die Mitgliederversammlung eine Änderung beschlossen wird.
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